Ein Gedanke ohne Gewähr

Die Empörung seitens Google ist groß. Das Urteil wird „selbstverständlich angefochten“, da es einen „gefährlichen Präzedenzfall“ darstellt, etc. (G) sieht dabei die Meinungsfreiheit in Gefahr. Spiegel zitiert Drummond wie folgt: „Ich bin außer mir. Diese Entscheidung schafft ein gefährliches Beispiel (…) Es gebe klare gesetzliche Bestimmungen in Italien wie auch in der EU, die eindeutig festlegten, dass Internetunternehmen die Inhalte nicht vorab kontrollieren müssten.“
Stimmt, aber darum geht es nicht. Das Urteil ist auch nicht gefallen, weil Google Daten nicht gefiltert, sondern weil er sie nicht schnell genug gelöscht hat.
Seit Menschengedenken dienen die Gesetzgebung und Rechtsprechung dem Erhalt der Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft und dem Schutz der Gesellschaft. Die historischen, technologischen und anderen Entwicklungen – insofern sie die Lebensbedingungen verbessern, werden gesellschaftlich akzeptiert und halten schließlich den Einzug in die Gesetze als Bestandteil der Kultur und des zivilisatorischen Regelwerks. Noch vor einigen Jahrzehnten hat man behinderte Menschen als „vom Teufel besessen“ gejagt und misshandelt. Heute wissen wir es besser und unsere Erfahrungen und Haltungen fließen in die Gerichtsurteile und politischen Entscheidungen ein. Die Gesellschaft schützt ihre Errungenschaften indem man sie in den Regelwerken der gesellschaftlichen Normen festschreibt.
In diesem Fall könnte die Botschaft heißen: Es ist nicht lustig behinderte Menschen zu quälen! Wer die Macht hat, dagegen vorzugehen, ist nicht nur dazu berechtigt, sondern auch verpflichtet. Das ist doch ein Gedanke, da könnte man ein wenig inne halten, um darüber nachzudenken. Oder? Alles andere wäre tatsächlich ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.